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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 08.04.2026
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr.: VIII/0284/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 die Neubesetzung des Vertreters in der Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock:
Mitglied alt: Stefan Höpner
Mitglied neu: Andreas Reincke
Beschluss Nr.: VIII/0286/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 Folgendes: Der Bürgermeister sowie die Stadtverwaltung werden beauftragt zu prüfen und eine Übersicht zu erstellen
1. auf welchen öffentlichen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet und Ortsteilen bereits eine Einfriedung durch Zäune oder vergleichbare Maßnahmen (z. B. Hecken) vorhanden ist,
2. bei welchen weiteren öffentlichen Kinderspielplätzen eine Einfriedung grundsätzlich möglich und sinnvoll wäre,
3. welche ungefähren Kosten für eine Einfriedung der jeweiligen Spielplätze entstehen würden.
Die Ergebnisse sind der Stadtvertretung zur Sitzung am 24.09.2026 in geeigneter Form vorzulegen.
Beschluss Nr.: VIII/0272/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan 2026/2027 der Barlachstadt Güstrow einschließlich folgender Änderungsbeschlüsse:
VIII/0272/1/26 – Jahresabschlussprüfung für die Haushaltsjahre 2025 - 2027
VIII/0272/2/26 – Zuwendungen an Vereine
VIII/0272/3/26 – Finanzielle Unterstützung der Güstrower Tafel e. V.
VIII/0272/4/26 – Aussetzung Sondernutzungsgebühren in der historischen Altstadt
VIII/0272/5/26 – Personalentwicklungskonzept 2030.
Beschluss Nr.: VIII/0272/1/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss aus 2025 - Umsetzung des Beschlusses VIII/0134/25 vom 03.04.2025 – „überplanmäßige Haushaltausgabe -Vergabe Prüfung der Jahresabschlüsse 2022-2024“ in 2026 umzusetzen;
- in 2027 die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 durchzuführen und
- die Stadtvertretung wird in der Sitzung am 09.07.2026 über die zeitlichen Abläufe informiert.
Beschluss Nr.: VIII/0272/2/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026:
- Der Bürgermeister wird kurzfristig beauftragt, mit dem GSC09 einen Betriebskostenzuschuss für weitere fünf Jahre ab 01.01.2027 bis 31.12.2031 zu verhandeln. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen, ob für das Jahr 2026 abweichend vom vereinbarten Betriebskostenzuschuss eine Einmalzahlung gerechtfertigt ist.
- Der Stadtvertretung ist möglichst zum 06.05.2026 über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren, sodass ggf. im Hauptausschuss am 07.05.2026 darüber beraten werden kann.
- Im Haushaltsplan werden für die Jahre 2026 und 2027 vorsorglich jeweils 15.000 Euro mehr für den Betriebskostenzuschuss an den GSC09 eingestellt. Diese werden mit einem Sperrvermerk versehen.
- Die Festlegung über die Höhe der Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse der Prüfung durch Beschluss der Stadtvertretung.
Beschluss Nr.: VIII/0272/3/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 eine jährliche finanzielle Unterstützung der angefallenen, gestiegenen laufenden Betriebskosten der Güstrower Tafel e. V. in Höhe von 6.000,00 Euro. Dazu werden vorsorglich jährlich 6.000,00 Euro als Betriebskostenzuschuss für die Güstrower Tafel e. V. eingestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Güstrower Tafel e. V. die erforderlichen Nachweise für die jährlich angefallenen Betriebskosten der Tafel abzustimmen und nach erbrachter Darstellung die Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Gewährleistung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Güstrower Tafel e. V. bereitzustellen.
Diese Mittel und die Höhe der Auszahlung sind vorbehaltlich der Nachweiserbringung durch die Güstrower Tafel e. V. im städtischen Haushalt einzustellen.
Beschluss Nr.: VIII/0272/4/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 eine Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum 2026/2027 als Wirtschaftsförderung zur Wiederbelebung und Erhöhung der Attraktivität unserer historischen Altstadt.
Beschluss Nr.: VIII/0272/5/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026:
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept 2030 zu erarbeiten und der Stadtvertretung diesen Entwurf zum 31.12.2026 vorzulegen.
Beschluss Nr.: VIII/0273/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.
Beschluss Nr.: VIII/0267/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen durch die Barlachstadt Güstrow im Bereich der Sportstätten- und Kulturförderung.
Beschluss Nr.: VIII/0271/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 die Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB für die Untersuchungsräume
- Rostocker Vorstadt
- Distelberg
in den jeweils beigefügten Abgrenzungen. Der Bürgermeister wird beauftragt mit Rechtswirksamkeit des Doppelhaushalt 2026-2027 eine Ausschreibung zur Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung zu veranlassen.
Beschluss Nr.: VIII/0282/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026
- die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe der organisatorischen und inhaltlichen Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz der Barlachstadt Güstrow.
Der Weihnachtsmarkt soll im Jahr 2026 in der Zeit vom 27.11.2026 bis 20.12.2026 auf dem Marktplatz in Güstrow stattfinden. Die Vergabe umfasst ebenfalls die Jahre 2027 und 2028.
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sind insbesondere folgende Anforderungen an die Bewerber festzulegen:
- Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die Durchführung des Weihnachtsmarktes
- Konzept zur Einbindung von regionalen Händlern bzw. Gewerbetreibenden
- Darstellung der organisatorischen, personellen und logistischen Umsetzung
- Vorlage eines Finanzierungsplanes
- Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Ausschreibungsfrist: 3 Wochen
- Beratung in den Ausschüssen Jugend, Schule, Kultur und Sport; Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung, Finanzausschuss, Hauptausschuss und Stadtvertretung (09.07.2026)
- Die Sondernutzung des Marktplatzes für die Durchführung des Weihnachtsmarktes wird dem künftigen Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Dem Konzessionsnehmer wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die Beschlussvorlage VIII/0272/26 zum Doppelhaushalt 2026/2027 wird insoweit geändert, als das für die Durchführung des Weihnachtsmarktes ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro eingestellt wird.
NICHÖFFENTLICHER TEIL:
Beschluss Nr.: VIII/0270/26 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 08.04.2026 den Verkauf einer Teilfläche der Gemarkung Güstrow.
