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Steueridentifikationsnummer
Seit dem Jahr 2010 werden keine Lohnsteuerkarten mehr durch die Meldebehörde versandt.
Die Berechnung der Lohn- bzw. Einkommenssteuer erfolgt seit Januar 2013 über die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte.
Wie & was
Um Ihre Lohnsteuer berechnen zu können, benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
Wo finde ich meine IdNr. ?
Die IdNr. wurde 2008 allen Bundesbürgern schriftlich mitgeteilt.
Sie finden Ihre IdNr. auch auf
- Ihrem Einkommenssteuerbescheid
- Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- dem Informationsschreiben Ihres Finanzamtes vom Oktober 2011
- Für Neugeborene wird die Steuer-ID per Post vom Bundeszentralamt für Steuern an die Eltern versandt. Bei abweichendem Familiennamen bitte den Briefkasten entsprechend beschriften, da sonst die Zustellung nicht möglich ist.
Wo & was
Für Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale ist ausschließlich das Finanzamt zuständig.
Nur für die melderechtlichen Änderungen wie :
Heirat
Geburt eines Kindes
Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Meldebehörde zuständig.
Ausführliche Informationen zum Thema Lohnsteuerkarte unter: www.elster.de
Was ist, wenn ich meine IdNr. nicht finde ?
Wenn Sie Ihre IdNr. nicht erhalten haben bzw. nicht finden können
- teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf schriftliche Anfrage gebührenfrei per Brief mit
- oder Sie beantragen diese online unter www.bzst.de